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Markus Abels – Hochzeitsfotograf Bergisch Gladbach ••• Reuterstraße 19 • 51465 Bergisch Gladbach • Call: Null Eins Sieben Zwei . 291 04 92 • eMail: ma.2019 @ blickrichtungen.de

Das lästige Kleingedruckte

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen als Grundlage für Beauftragung, Umfang und Erstellung einer Fotoreportage. Obwohl das alles nicht so bierernst gemeint ist, ist auf dieser Grundlage so doch für beide Seiten klar, was gegenseitig von einander erwartet werden kann.

Präambel

Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle hierauf folgenden Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, sofern dieser Unternehmer ist, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1. Honorar und Nebenkosten

1.1 Der angegebene Angebotspreis ist der Endpreis für alle aufgeführten Leistungen. Auch Fahrtkosten sind im Angebotspreis mit einkalkuliert und werden nicht gesondert in Rechnung gestellt.

1.2 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

1.3 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend des erbrachten Arbeitsaufwands verlangen.

1.4 Falls das Parken vor Ort nicht kostenfrei möglich ist und die anfallenden Parkgebühren einen Betrag von 5,00 € überschreiten oder der Abstellort des Fahrzeugs soweit vom Ort des Shootings entfernt ist, dass der Fußweg unzumutbar ist, so erhöht sich das vereinbarte Honorar entsprechend.

1.5 Bei der Kalkulation des Angebotspreises wird vorausgesetzt, dass während der laufenden Fotoreportage der Auftraggeber für die Verpfelgung des Fotografen mit Getränken und ab einer Buchungszeit von mehr als 5 Stunden auch mit Speisen Sorge trägt. Eine Verrechnung mit dem vereinbarten Honorar ist ausgeschlossen.

1.6 Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

2. Leistung und Gewährleistung

2.1 Es kann in keinem Fall unentgeltlich gearbeitet werden.

2.2 Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung und Gestaltung des Auftragnehmers ausdrücklich an. Maßgebend sind hier die Referenzbilder auf dessen Homepage sowie die Arbeitsproben, die während eines Vorgesprächs vorgelegt werden.

2.3 Der Auftragnehmer wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag aber ohne Angabe von Gründen und jederzeit auch – ganz oder zum Teil – durch Dritte (Labors, Fotografen, etc.) ausführen lassen. Der Auftragnehmer teilt dies dem Auftraggeber in Textform, z.B. per eMail, mit. Der Auftraggeber hat nach Erhalt der Mitteilung die Möglichkeit, der Übertragung des Auftrages schriftlich zu widersprechen und den Vertrag in Textform, z.B. per eMail, zu kündigen. Tut er dies nicht unverzüglich innerhalb von 48 Stunden, gilt seine Zustimmung für die Übertragung als erteilt.

2.4 Sollte der Auftragnehmer aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen nicht im Stande sein, den Auftrag auszuführen, so bemüht er sich um einen Ersatzfotografen. Die Garantie für einen Ersatz kann nicht gegeben werden. Er wird den Auftraggeber aber rechtzeitig vor Ausführung informieren, falls er für die gebuchte Reportage ausfällt und/oder ein Ersatzfotograf den Auftrag übernehmen wird.

2.5 Sollte die Veranstaltung, zu der eine Reportage gebucht wurde, aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen nicht stattfinden, erhält der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall entstehen dem Auftraggeber keine Honorar- oder Ausfallkosten. Steht ein Nachholtermin fest, kann die Reportage unter beiderseitiger Zustimmung zeitlich zu gleichen Konditionen verschoben werden.

2.6 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2.7 Alle Beanstandungen sollten längstens innerhalb von vierzehn Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen.

3. Nutzungsrechte

3.1 Der Auftraggeber erwirbt erst nach vollständiger Zahlung alle privaten Nutzungsrechte an den Bildern. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden, sofern bei Vertragsschluss nicht schriftlich widersprochen wurde. Das Recht zur Veröffentlichung wird im schriftlichen Angebot/Vertrag geregelt und kann seitens des Auftraggebers unter bestimmten, im Einzelfall zu definierenden Bedingungen ausgeschlossen werden.

3.2 Ist der Auftraggeber eine Privatpersonen (z.B. Brautpaare), so dürfen die erworbenen Bilder durch den Auftraggeber privat in jedem Falle frei genutzt und veröffentlicht werden. Eine gewerbliche Nutzung ist aber untersagt bzw. erfordert das schriftliche Einverständnis des Auftragnehmers.

3.3 Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen, dies gilt auch für Privatpersonen wie z.B. Brautpaare. Davon ausgeschlossen ist die Veröffentlichung der Bilder in privaten Hochzeitsbüchern und Hochzeitskarten.

3.4 Die Einräumung und Übertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

4. Erforderliche Zustimmungen und Rechte Dritter, sowie Freistellung zur Datenerhebung

4.1 Im Rahmen der gebuchten Fotoreportage ist der Auftraggeber verpflichtet, bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber im Vorfeld einzuholen. Der Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

4.2 Muss bei der Auftragsabwicklung die Zustimmung eines Dritten eingeholt oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, im Vorfeld alle dazu notwendigen Regelungen zu treffen. Wenn Teile der gebuchten Fotoreportage nicht angefertigt werden können, weil dazu erforderliche Zustimmungen nicht vorliegen oder nicht erteilt werden, ist eine Minderung des vereinbarten Honorars dennoch ausgeschlossen.

4.3 Die vorstehende Regelung gilt auch für Aufnahmen von Personen und auch dann, wenn der Fotograf die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern dies im Rahmen der beauftragten Fotoreportage erfolgt.

4.4 Da der Auftragnehmer nur mit unverhältnismäßigem Aufwand im Stande ist, seiner für die Fotoreportage in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) formulierten Informationspflicht nachzukommen, einigen sich Auftraggeber und Auftragnehmer darauf, dass allein der Auftraggeber für die Informationspflicht und die Beschaffung der daraus resultierenden Zustimmung zur mit der beauftragten Fotoreportage verbundenen Datenerhebung aller der Veranstaltung beiwohnenden Personen Sorge trägt.

4.5 Da die Möglichkeit, einzelne, der Veranstaltung beiwohnende Personen oder einzelne, das räumliche Umfeld der Veranstaltung bildende Objekte davon auszunehmen, erkennbar auf angefertigten Fotos abgebildet zu sein, ausdrücklich nicht besteht, geht der Auftragnehmer stets davon aus, dass alle vorbeschriebenen Rechte eingeholt, alle der Veranstaltung beiwohnenden Personen informiert und mit der Erhebung der sie betreffenden Daten einverstanden sind.

Der Auftragnehmer muss vom Auftraggeber vor Beginn der Fotoreportage unaufgefordert über das Fehlen von notwendigen Zustimmungen jeglicher, vorbeschriebener Art informiert werden. Die Entscheidung, in wie weit eine Fotoreportage in diesem Fall eventuell dennoch durchführbar ist, obliegt allein dem Auftragnehmer. Der Anspruch auf das vereinbarte Honorar bleibt davon ebenfalls unberührt.

5. Widerrufsbelehrung für den Auftraggeber

5.1 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Markus Abels, Reuterstraße 19, 51465 Bergisch Gladbch

eMail: ma.2019 @ blickrichtungen.de

6. Haftung und Schadenersatz

6.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die letzteren der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

6.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.

6.3 Die Schadenssumme wird auf den Angebotsbetrag begrenzt, abzüglich aller Leistungen, die nichts mit der eigentlichen Foto-Begleitung zu tun haben, wie: Online-Galerie, Foto-Abzüge, Nachbearbeitungen, Foto-Booth bzw. mobiles Studio, Fotobücher, u.a..

7. Leistungen und Lieferbedingungen

7.1 Leistungsbedingungen wie Datum, Zeitspanne und Ort der Fotoreportage werden jeweils im Auftrag schriftlich festgehalten. Ebenso sollte dem Fotografen eine Übersicht zum geplanten Ablauf der Reportage zur Verfügung gestellt werden.

7.2 Der Auftraggeber nennt dem Auftragnehmer rechtzeitig, mindestens 48 Stunden vorher, kurzfristige Änderungen, die Zeit und Ort des Beginns der Fotoreportage betreffen, in Textform – zum Beispiel per eMail.

7.3 Die Reportage startet nicht mit dem ersten Foto, sondern mit dem Eintreffen des Fotografen vor Ort. Absprachen, die im Vorfeld mit Dritten an der Veranstaltung Beteiligten getroffen werden müssen, gehören zum Leistungsumfang der gebuchten Reportage und sind somit ebenfalls als Reportagezeit anzusehen.

7.4 Die Übergabe der Ergebnisse der Fotoreportage erfolgt binnen 21 Tagen. Der Auftraggeber erhält eine vom Auftragnehmer zusammengestellte Auswahl an Bildern digital im JPG-Format und in einer Größe von 4.000 x 2.667 Pixeln (=10,6 MP). Die Auswahl umfasst in der Regel eine Version jedes Motivs, dass während der Reportage angefertigt wird, keinesfalls aber jedes einzelne Bild. Eine Übergabe im RAW-Format ist ausgeschlossen.

7.5 Alle ausgegebenen Bilder werden professionell nachbearbeitet und in Hinsicht auf die üblichen Einstellungswerte wie Ausrichtung, Ausschnitt, Weißabgleich, Kontrast, Helligkeit, Schärfe, Farbton und Perspektive optimiert. Die sogenannte Beauty-Retusche, z.B. Entfernung von Hautunreinheiten, Fleckenentfernung auf Kleidung oder die Abminderung kleiner Fältchen ist ausdrücklich nicht Teil des Auftrags. Solche Leistungen sind honorarpflichtig und müssen gesondert vereinbart werden. Die Kosten pro Bild belaufen sich auf 12,50 €.

7.6 Der Versand aller Lieferungen erfolgt auf dem Postweg und auf Rechnung des Auftragnehmers.

7.7 Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks o.ä., sowie durch Beschaffungs- oder Fabrikationsstörungen, hat der Auftragnehmer nicht einzustehen.

8. Statut und Gerichtsstand

8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2. Für den Fall, dass der Auftraggeber Unternehmer ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.

8.3. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, wird als Gerichtsstand Bergisch Gladbach vereinbart.

8.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab März 2020 in Kraft und ersetzen alle vorherigen.

— Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen —